Information zu Implantaten
Keine Untersuchung möglich bei
- Herzschrittmachern und Defibrillatoren
- ALLEN Schrittmachern (Blasen-, Beckenboden-, Darm-, etc.)
- Neurostimulatoren
- Dermal Anchor (subkutane Verbrennungen möglich)
Keine Abklärung notwendig bei
- Hüft-, Knie- und Schulterprothesen
- Wirbelsäulenimplantaten: CAGE, Plif
- Fadenankern (z.B. Schulteranker)
- Jodstäbchen Prostata (Brachytherapie)
- Zahnimplantaten
- Retainern
- Bypässen
- Herzstents / coronare Stents
- Osteosynthesematerial (Schrauben, Platten, Knochenankern, Marknägeln, Organclips)
- Portkathetern (sofern nicht angestochen)
Abklärung vor dem Termin bei
- Shunts (nach der MRT muss eine Shuntkontrolle im Spital durchgeführt werden)
- Künstlichen Herzklappen: Mechanische oder biologische
- Ohrimplantaten: Paukenröhrchen, Stapesplastiken, Cochlea-Implantat
- Aneurysmaclips/Gefäßclips
- Loop Recorder, Herzmonitor: Daten vor der MRT auslesen
- Periphere Stents (ausgenommen Herz-Stents)
- Brust-Expander
- Linx-Reflux-Ring
- Metallsplitter im Körper: Röntgenbilder mitnehmen, Entscheidung vor Ort
Vor der Untersuchung ablegen
- Blutzuckersensoren
- Schmerzpumpen
- Beatmungsgeräte
- Wärme-/Schmerzpflaster
- Spitalsarmbänder
- Piercings (im Untersuchungsbereich)
- Haarverlängerungen mit Clips
Information zu Tätowierungen, Piercings, Permanent Make-Up
MRT und Tätowierungen
Tätowierungen sind für MRT-, CT- und andere Untersuchungen unbedenklich. Es sind keine besonderen Vorkehrungen erforderlich.
MRT und Piercings
- Entfernen Sie Piercings vor der MRT-Untersuchung, falls möglich.
- Wenn das Entfernen nicht möglich ist, bringen Sie bitte Unterlagen mit, aus denen das Material des Piercings hervorgeht.
- Piercings können sich im MRT-Gerät erwärmen oder erhitzen.
MRT und Permanent Make-Up
Permanent Make-Up stellt kein Hindernis für eine MRT-Untersuchung dar.